Regeln für Strände an der Algarve

Regeln für Strände an der Algarve.

Die Verwendung von Tonanlagen und die Verursachung von Lärmbelästigung ist nicht erlaubt und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Aber das sind nicht die einzigen Regeln, die für die Nutzung der Strände an der Algarve und im übrigen Portugal gelten oder verboten sind.

Regeln für Strände an der Algarve

  • Zelten;
  • Angeln in den Badezonen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang;
  • (Kite- und Wind-) Surfen und andere Aktivitäten, die Schwimmer gefährden können;
  • Das Sammeln von Pflanzen und Schalentieren außerhalb der festgelegten Orte und Jahreszeiten aus wirtschaftlichen Gründen;
  • Handlungen oder Aktivitäten, die die öffentliche Nutzung der Strände gefährden, mit Ausnahme von Aktivitäten, die aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen notwendig sind;
  • Durchführung von Aktivitäten, die die Sicherheit oder Gesundheit für Badegästen gefährden können;
  • Ballspiele und dergleichen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche;
  • Sammeln von geologischem Material, Vegetation und archäologischen Überresten, es sei denn, es handelt sich um erlaubte wissenschaftliche Tätigkeiten;
  • Abstellen von Wasserfahrzeugen und nautischen Geräten zu Erholungs- und Sportzwecken außerhalb festgelegter Räume und abgegrenzter Bereiche;
  • Ablagern oder Zurücklassen von Müll und Glasgegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter;
  • Anzünden von Feuer/Feuer;
  • Verkehr von Booten, Wasserfahrzeugen und Jetskis in Gebieten, die für andere Zwecke bestimmt sind;
  • Überflüge von Flugzeugen in einer Höhe von weniger als 1.000 Fuß, ausgenommen Flugzeuge, die für Überwachungs- und Rettungseinsätze bestimmt sind;
  • Durchführung von Straßenverkaufsaktivitäten ohne Genehmigung;
  • Werbetätigkeiten ohne Genehmigung;
  • Nichteinhaltung von Hinweisen auf Schildern, Flaggen, Bojen und Anweisungen von Rettungsschwimmern in Situationen, die die Sicherheit anderer gefährden können;
  • Verkehr und Parken in Sperrgebieten;
  • Verkehr und Parken von Kraftfahrzeugen außerhalb festgelegter Zufahrtswege und außerhalb festgelegter Grenzen von Parks und Parkflächen;
  • Verkehr und Tiere außerhalb der erlaubten Bereiche, mit Ausnahme von ausgebildeten oder in der Ausbildung befindlichen, ordnungsgemäß zertifizierten Assistenzhunden zum Führen, Leiten und Helfen von Menschen;

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